Helene Bubrowski Partnerin | Emilie Bubrowski ist die Tochter von Elke Bubrowski und dem Literaturwissenschaftler Ulrich Bubrowski. Ihrem Studium der Rechtswissenschaften in Köln und Paris ging ein Freiwilliges Soziales Jahr in Bolivien voraus, das sie 2006 mit Auszeichnung abschloss.

Bubrowski legte 2008 das erste Staatsexamen mit dem Diplom ab. Die Studienstiftung des deutschen Volkes promovierte sie im Völkerrecht mit ihrer Arbeit „Internationale Investitionsschiedsverfahren und nationale Gerichte“, die sie als Stipendiatin der Studienstiftung abschloss.
Sein Referendariat absolvierte Bubrowski nach Forschungsaufenthalten an der McGill University in Montreal am Kammergericht Berlin.
Ihre Wirkungsstätten waren unter anderem das Bundesministerium der Justiz und die Europäische Kommission in Brüssel.
Nach bestandener Zweiter Staatsprüfung wurde sie im Januar 2013 von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung für das politische Ressort der Zeitung eingestellt.
Helene Bubrowski Partnerin
Bubrowski hat eine Familie und einen Ehemann. Der Autor ist derzeit Student der Rechtswissenschaften am Kammergericht Berlin. Sie hat zu Publikationen wie Lawyers’ Journal und Lawyers’ Journal Career beigetragen.
wurde im Sommer 1981 in Hamburg, Deutschland, geboren und nach dem Abitur Freiwilliges Soziales Jahr in einem Waisenhaus in der bolivianischen Hauptstadt Santa Cruz. In Köln und Paris absolvierte er eine juristische Ausbildung.
2006: Maîtrise en droit, 2008: Erstes Staatsexamen, Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes Promotionsstudium im Völkerrecht mit Forschungsaufenthalt an der McGill University in Montreal abgeschlossen.
Nach dem Referendariat am Kammergericht Berlin war ich unter anderem bei einer Wirtschaftskanzlei, dem Bundesministerium der Justiz und der Europäischen Kommission in Brüssel tätig.
Nach bestandener Zweiter Staatsprüfung wurde sie im Januar 2013 von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung für das politische Ressort der Zeitung eingestellt. Seit August 2018 arbeitet sie als Reporterin in der Parlamentsabteilung in Berlin.
Frau Helene Brubowski, Journalistin der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, hat in der Sonntagsausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erneut ein juristisches Portrait verfasst und die Präsidentin des Bundesgerichtshofs, Bettina Limperg, vertreten.
Mit der FAZ-gerechten Frage an den Präsidenten des Obersten Gerichtshofs herangetreten, ob Frau Limperg der Arbeit gewachsen sei, die sie seit vier Jahren ruhig, gekonnt und souverän verrichte, wandte sich Bubrowski an den Präsidenten des Obersten Gerichtshofs.
Diese Herangehensweise an die Weltphänomene, mit der die Zeitung (in Deutschland) ihnen nachgeht, hat hierzulande immer noch Gültigkeit.
Um festzustellen, ob bestimmte kriminelle Senatsvorsitzende ihre Pflichten zur Zufriedenheit der FAZ-Herausgeber erfüllen, hat Bubrowski (aus wichtigen Gründen) bereits ausführlich recherchiert (unbedingt lesen: Helene B. über Fischer, FAZ vom 13.03.2016 ).
Das Strafrecht und das Strafprozessrecht sind Frau B. besonders vertraut; ihre ausführlichen Erläuterungen in der FAZ (für Deutschland) vom 18.09.2014 (zu Fragen der Verwendbarkeit) und 13.03.2016 (zu Fragen der Berufungsgerichtsbarkeit) werden von Fachkollegen als Einstellung angesehen der Stil und die Standards für das Feld.
Wenn Sie in erster Linie professionell sind (z. B. „Der 2. Strafsenat hat § 252 StPO für rechtswidrig befunden“) und zweitens unermüdlich weiterstudieren, auch wenn der Job scheinbar erledigt ist, werden Sie immer von hervorragendem Journalismus profitieren (13. März 2016).

Bubrowski arbeitet zweifellos bereits intensiv daran, die Beiträge des Ersten, Dritten und Vierten Strafsenats zur Entstehung des Verfahrensstaus aufzudecken.